Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tresorcenter Schmidt GmbH im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB
- Stand 14.06.2019
Vetragsbindungen
1 Allgemeines
Jedem Vertrag mit einem Unternehmer im Sinne des §14 BGB liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen und nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden hierneben ausgeschlossen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sollen grundsätzlich schriftlich bestätigt werden.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. An unsere Angebote halten wir uns für vier Wochen nach Angebotsdatum gebunden.
Angebote für gebrauchte Tresore und sonstige Waren sind freilebend.
Sollten Teile des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien,
eine Regelung zu treffen, die dem beabsichtigen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2 Preise
Die vereinbarten Preise gelten nur für den vereinbarten/voraussichtlichen Liefertermin.
Sollte der Liefertermin aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hinausgeschoben werden, so sind wir berechtigt,
den Besteller mit den Mehrkosten zu belasten, die auf Grund von Preisänderungen bei Materialien und Lohn en eingetreten sind.
Derartige Preiserhöhungen geben dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle entsprechender Preiserhöhung von Seiten unserer Lieferanten können Preisanpassungen vorgenommen werden,
wenn ein Liefertermin vereinbart wurde, der mindestens vier Monate nach dem Bestelldatum liegt.
Preise für Transporte etc. ergeben sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit bei uns angefordert werden kann und
zwar telefonisch oder per Fax. Im Übrigen ergeben sich die Preise -vorbehaltlich eines erhöhten Aufwandes,
der zum Zeitpunkt des Angebotes nicht ersichtlich ist- aus dem Angebot selbst.
3 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt. Rechnungen aus unserem Reparaturservice sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt
oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden ist. Ist ein Mangel von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden,
so kann das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers nur an einem angemessenen Teilbetrag ausgeübt werden.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderung eine ausreichende
Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits von der Erbringung dieser Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
4 Eigentumsvorbehaltung
Bis zur restlosen Barzahlung bleiben die von uns gelieferten bzw. die über uns bezogenen Liefergegenstände unser Eigentum,
dies gilt auch für weitere Forderungen, die wir gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung haben (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Wir haben zu diesem Zeitpunkt, also während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, das Recht zur Sicherstellung unserer Lieferung in ihrem gesamten Umfang.
Wird Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht, weiterveräußert, tritt uns der Käufer hiermit seine Forderungen aus der
Eigerveräußerung im Voraus in Höhe des Anteils ab, der dem Anteilswert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
Wird der Liefergegenstand, der noch in unserem Eigentum steht, weiterveräußert, so tritt uns der Käufer hiermit seine
Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte im Voraus in Höhe des Anteils ab, der unserem Anteilswert am Miteigentumsanteil entspricht.
Verlieren wir unseren Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Besteller,
tritt dieser uns hiermit seine im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erworbenen Forderungen gegen Dritte im Voraus
in Höhe des Anteils ab, die dem Rechnungswert unserer Vorbehaltsware, die bei nur in unserem Miteigentum stehender Vorbehaltsware den
Anteilswert am Miteigentum, zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entspricht. Die Abtretung wird von uns abgenommen.
Die Rücknahme der von uns gelieferten Gegenständ auf Grund unseres Eigentumsvorbehaltes ist nur bei gesonderter Rücktrittserklärung ein
Rücktritt vom Vertrag und zunächst lediglich die Sicherung unserer Forderungen und Ansprüche.
Der Besteller verpflichtet sich, im Falle des Zugriffes eines Dritten auf die Vorbehaltsware, den Dritten
a.) auf unsere Eigentumsposition hinzuweisen und
b.) uns unverzüglich über den Zugriff des Dritten informieren.
Etwaige zusätzliche Transportkosten, abholkosten, Unterstellkosten etc. bei Dritten können gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden
und zwar zu den üblichen Transportkonditionen.
4b Erfüllungsort, Gefahrübergang und Transportversicherung
Erfüllungsort ist unser Sitz in 67307 Göllheim. Die Gefahr des zufälligen Verlusts der verkauften Ware geht auf den Käufer über,
sobald die Ware verladen ist oder an die zur Versendung bestimmte Person oder das zur Versendung bestimmte Unternehmen ausgehändigt ist,
unbeschadet einer etwaigen Übernahme der Frachtkosten durch uns.
Auf Wunsch des Käufers/Bestellers wird auf seine Kosten eine Transportkostenversicherung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen,
sofern unsere Lieferanten nicht ohnehin eine Transportkostenversicherung abeschlossen haben. Hierüber erteilen wir auf Anfrage gerne nähere Auskünfte.
5 Lieferung, Lieferumfang
Der Lieferumfang richtet sich nach dem Vertrag und ggf. ergänzend getroffenen Vereinbarungen.
Gesondert getroffene Vereinbarungen bezogen auf den Liefergegenstand, den Lieferumfang und die Art der Lieferung sollen schriftlich unter
den Parteien vereinbart werden. Angegebene Liefertermine und Lieferzeiten sind lediglich voraussichtliche Angaben und sind unverbindlich.
Die angegebene Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenem Umfang verlängern,
dies gilt insbesondere für den Fall höherer Gewalt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Für Nachlieferungen, die auf etwaige Lieferschwierigkeiten unsererseits oder unserer Lieferanten zurückführen sind,
fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.
6 Transportkosten/Versandkosten, Fälligkeit
Es gelten für alle Transporte die im Angebot/in der Auftragsbestätigung genannten bzw. vereinbarten Transportkosten und Transportbedinungen,
ebenso die hierfür jeweils gültige Preisliste. Grundsätzlich gilt:
Der Transport für einen Neukauf ist grundsätzlich ein Spezialtransport, bedeutet also, die bundesweite Anlieferung frei Haus ebenerdig.
Transporte von gebrauchten Tresoren, Waffenschränken etc. wird grundsätzlich als Stückguttransport behandelt, bedeutet also die bundesweite Anlieferung
frei Bordsteinkante. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
Dieser zusätzliche Aufwand ist binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Soweit sich ein bei Vertragsabschluss nicht absehbarer erhöhter Aufwand ergibt, steht uns die Nachberechnung dieses erhöhten Aufwandes frei.
7 Wartungsarbeiten
Bei der Durchführung von regelmäßigen jährlichen Wartungsarbeiten gewähren wir eine „Funktionsgarantie“ von Wartungstermin zu Wartungstermin
längstens 12 Monate. Garantieausschluss liegt vor bei:
Schäden die bereits vor der ersten Wartung festgestellt werden.
Gewalteinwirkung bei Verschluss oder Schlüssel, Einbruchschäden oder grobfahrlässige Bedienung.
7b Funktionsgarantie
Beim Kauf eines neuen Tresores bei uns bieten wir zusätzlich zur Garantie des Herstellers eine 3 jährige Garantieverlängerung auf Riegelwerk und Mechanik.
Garantieausschluss liegt vor bei:
Gewalteinwirkung bei Verschluss oder Schlüssel, Einbruchschäden oder grobfahrlässige Bedienung.
8 Reparaturbedingungen
Für Reparaturaufträge gelten ergänzend und gegebenfalls im Falle von Abweichungen zu vorstehenden Bedingungen ersetzend die folgenden Bedingungen:
Die Preisgestaltung für die zu beauftragende Reparaturleistung ergibt sich aus dem Auftragsformular.
Die jeweils gültige Preisliste kann auf unserer Webseite www.tresorcenter-schmidt.de eingesehen bzw. telefonisch oder per Fax angefordert werden.
Reparaturarbeiten werden nach Aufwand berechnet, es gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Material wird ebenfalls nach Aufwand berechnet. Die Arbeitszeit beinhaltet z.B. auch Fahrten zum Besteller/Auftraggeber und wird nach dem üblichen
oder vereinbarten Stundensatz für den Monteur berechnet. Gleiches gilt für Zuschläge, deren Höhe sich aus dem Antragsformular bzw. der Auftragsbestätigung ergeben.
Daneben werden notwendige Auslagen (wie z.B. Übernachtung) gesondert berechnet.
Uns bleibt es vorbehalten, in der Reparaturauftragsbestätigung einen vorab geschätzten Aufwand zu ermitteln und die Eckwerte für den zu erwartenden Reparaturaufwand
zu ermitteln. Mit der Auftragsbestätigung und den ermittelten voraussichtlichen Aufwendungen werden 50% des geschätzten Reparaturaufwandes in Rechnung gestellt
und der Beginn der Reparaturarbeiten von der Bezahlung dieses Werklohnvorschusses abhängig gemacht.
Die restliche Vergütung für die Reparaturmaßnahmen wird nach Fertigstellung und Abnahme der Reparaturleistung fällig und ist sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.
9 Mängelhaftung/ Gewährleistung, Schadenersatz
Die Gewährleistung, also die Voraussetzungen für unsere Mängelhaftung und die Rechtsfolgen, insbesondere die Arten der Nacherfüllung,
ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung. Gleiches gilt für die Gewährleistungsfrist. Unsere Mängelhaftung entfält, wenn der Besteller
a.) sich weigert, den gerügten Mangel durch uns festzustellen und beseitigen zu lassen, bzw.
b.) Reparaturleistungen bzw. Reparaturversuche durch Fremdfirmen ohne unsere Genehmigung hat durchführen lassen.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Schaden durch grob fahrlässige Pflichtverletzung
oder durch vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits oder einem unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist, es sei denn, es handele sich um die Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Ergänzend im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt folgendes:
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme auf Mängelhaftung ist die unverzügliche Mängelrüge gemäß § 377 Handelsgesetzbuch durch den Besteller.
Soweit wir gebrauchte Waren an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verkaufen und liefern, wird die Mängelhaftung/Gewährleistung hierfür ausgeschlossen.
10 Farbliche oder technische Abweichungen
Differenzen in Form von Farbabweichungen oder geringfügigen und unerheblichen technischen Abweichungen der Ware von Produktabbildung oder Beschreibung
sind eventuell möglich. Abweichungen der vorgenannten Art führen nicht zu einer Mangelhaftigkeit der Ware.
11 Annahmeverzug
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so wird die ware auf seine Kosten und seine Gefahr an einem von uns zu bestimmenden Ort eingelagert.
Soweit eine Einlagerung in unseren eigenen Räumen möglich ist und erfolgt, sind pro angefangenen Monat 2% des Rechnungsbetrages seit Annahmeverzug zu zahlen.
Nach drei Monaten und schriftlicher Anzeige sind wir berechtigt, den Liefergegenstand frei an Dritte zu veräußern.
Schadenersatzsprüche gegenüber dem Besteller bleiben ausdrücklich hiervon unberührt. Etwaige zusätzliche Transportkosten, Verbringungskosten,
Unterstellkosten, Lagerkosten etc., die mit dem Annahmeverzug in Verbindung stehen, können ebenfalls nach den üblichen Konditionen geltend gemacht werden.
12 Zahlungsverzug
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er gemäß der gesetzlichen Regelung den Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten
über dem Basiszins zu verzinsen, vorausgesetzt, der Besteller ist ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
13 VSBG § 36 Allgemeine Informationspflicht
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nehmen an einem solchen auch nicht teil.
Wir glauben vielmehr, dass wir immer eine gemeinsame Lösung mit unseren Kunden finden werden.
14 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenfalls an andere Unternehmen weitergegeben.
Des weiteren pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte bzw. Konsumentenauskünfte erteilen.
Wir sind berechtigt derartige Auskünfte über den Besteller einzuholen.
15 Sonstige Vereinbarungen, Gerichtsstand
Dem Geschäft wird deutsches Recht zu Grunde gelegt. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 67307 Göllheim sowie nichts anderes vereinbart ist.
Der Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten das Amtsgericht Rockenhausen bzw. das Landgericht Kaiserslautern.